Tierexperimente werden in der EU eingeschränkt
In der EU sollen Tierversuche eingeschränkt und zudem strengeren Auflagen unterworfen werden: Darauf zielt eine neue Richtlinie ab, die das Europaparlament verabschiedet hat. Die Parlamentarier stimmten mit sehr großer Mehrheit einem Kompromiss zu, der im Juli nach zweijährigen Verhandlungen mit den EU-Staaten vereinbart wurde.
Die EU-Staaten haben nun zwei Jahre Zeit, um den Text in nationales Recht umzusetzen. Der Neuregelung zufolge dürfen Tiere in der EU grundsätzlich nur noch für Experimente verwendet werden, mit denen die Forschung über Krankheiten des Menschen – etwa Krebs, Multiple Sklerose, Alzheimer oder Parkinson – sowie über Tiere vorangebracht werden kann.
Außerdem sind Tierversuche nur noch erlaubt, wenn es keine von der EU anerkannten alternativen Testmethoden gibt. Tödliche Tierversuche sollen nur genehmigt werden, wenn die Tiere mit “geringst möglichen Schmerzen, Leiden und Ängsten” getötet werden – und wenn verwertbare Ergebnisse erzielt werden können. Tierversuche für die Herstellung von Kosmetika sind in der EU bereits seit 2009 verboten.
Gegen den Kompromiss stimmten die Grünen, welche die Schutzklausel für unzureichend halten. Sie kritisieren unter anderem, dass Versuchstiere auch weiterhin mehrfach schmerzhaften Experimenten unterworfen werden können. Außerdem fordern sie ein komplettes Verbot von Experimenten mit Primaten. Dem Kompromiss zufolge werden jedoch allein Versuche mit Schimpansen, Gorillas und Orang-Utans verboten. Andere Affenarten wie Makaken und Totenkopfäffchen können hingegen weiter für wissenschaftliche Experimente benutzt werden – etwa zur Erforschung der Alzheimer-Krankheit. Kritik an der Richtlinie äußerten auch einige Vertreter der Konservativen: Nach ihrer Meinung legen die neuen Bestimmungen der Forschung zu enge Fesseln an.
Die Berichterstatterin des Parlaments, Elisabeth Jäggle (CDU), wies die Kritik zurück. Die Neuregelung bedeute einen “Quantensprung für den Tierschutz”. Zugleich bleibe die Verwendung von Versuchstieren zu medizinischen Zwecken in der EU erlaubt. Damit sei ein “schwieriger Spagat” gelungen. Vorgesehen sei auch ein “wirklich strenges Kontrollsystem”, einschließlich unangekündigter Kontrollen.
“Ich hätte mir noch strengere Vorschriften gewünscht”, sagte die SPD-Abgeordnete Ulrike Rodust. Die EU-Staaten hätten dies aber strikt abgelehnt. Und der nun erzielte Kompromiss sei deutlich besser als die bisher geltenden EU-Vorschriften aus dem Jahr 1986.
